- Geltungsbereich: Die nachstehenden Bedingungen
gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns
nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen gelten als nicht beigesetzt. Die Übernahme
der Lieferung gilt jedenfalls als Annahme unserer Allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen.
- Schriftlichkeit: Erklärungen, die unser Kunde
aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abzugeben
hat, wie Mängelrüge und dergleichen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
- Angebot und Auftragserteilung: Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Massen-, Maß- und Toleranzangaben
sind nur annähernde Angaben. Konstruktions- und fertigungsbedingte
Änderungen bleiben vorbehalten. Die Fakturierung erfolgt auf
jeden Fall zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Die
Preise verstehen sich ab unserem Lager, exklusive Verpackung, sonstigen
Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt
30 Euro netto. Mindermengen in Abweichung von den Packungseinheiten
bedingen Zuschläge. Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch
unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsausführung.
Bis zur Ablehnung oder Ausführung seines Lieferauftrages bleibt
der Kunde an diesen gebunden.
- Verpackung: Die Ware wird handelsüblich und
zweckmäßig verpackt. Die Außenverpackung wird zu
Selbstkosten verrechnet und außer bei EURO-Paletten nicht zurückgenommen.
- Versand: Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr
des Kunden von einem durch uns zu bestimmenden Ort und durch einen
Spediteur unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand.
- Lieferung: Wir sind bemüht, Lieferfristen
nach Möglichkeit einzuhalten - der vereinbarte Lieferzeitpunkt
ist kein Fixtermin. Lieferverzug gilt nur dann als eingetreten, wenn
eine unseren Beschaffungsmöglichkeiten entsprechende, vom Kunden
einzuräumende Nachfrist, in keinem Fall weniger als ein Monat,
erfolglos verstrichen ist.
- Zahlungskonditionen: Sämtliche Forderungen
sind binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
- Zahlungsverzug: Zahlungsverzug bewirkt die Fälligkeit
aller unserer Forderungen und gibt uns das Recht zum Vertragsrücktritt
und auf Schadenersatz. Bei Überschreitung des Zahlungszieles
sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis
zum Tag des Zahlungseinganges Verzugszinsen in der Höhe von 12%
zu berechnen. Sollte der Schuldner in Zahlungsverzug kommen, so werden
Mahngebühren in der Höhe von 10 Euro je Mahnschreiben fällig.
Weiters sind wir jedenfalls berechtigt, auf Kosten des Bestellers
ein Inkassobüro zu den Tarifen der Inkassovergütungsverordnung
mit der Einbringlichmachung der offenen Forderung zu beauftragen.
- Eigentumsvorbehalt: Sämtliche gelieferte Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen
aus der Lieferung (Rechnungsbetrag, Zinsen, Spesen und Kosten) unser
Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung,
Verpfändung oder sonstige Übereignung des Kaufgegenstandes
nur mit unserer Zustimmung zulässig. Falls unser Kunde die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter veräußert, tritt
er schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung
in der Höhe unserer noch ausstehenden Forderung einschließlich
Nebengebühren an uns ab; er ist verpflichtet, diese Forderungsabtretung
in seinen Büchern offenzulegen und über unser Verlangen
den Drittabnehmer anzuzeigen.
- Mängelrügen: Beanstandungen und Mängelrügen
sind unverzüglich eingeschrieben mitzuteilen, bei sonstiger Genehmigung
der erfolgten Lieferung. Unsere Leistungen bei berechtigten Beanstandungen
von Waren beschränken sich in jedem Fall auf die einwandfreie
Ersatzlieferung. Transportschäden und Transportverluste sind
dem Frachtunternehmen geltend zu machen.
- Rücksendungen: Rücksendungen werden ausnahmslos
nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, wobei eine entsprechende
Manipulationsgebühr verrechnet wird.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Versandort. Erfüllungsort für
die Zahlung ist unser Unternehmenssitz in Neumarkt im Tauchental.
Für Streitigkeiten sind die für Neumarkt im Tauchental kompetenten
Gerichte zuständig. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11. April 1980 wird ausgeschlossen. Für die Vertragsbeziehungen
der Parteien gilt vielmehr das österreichische Recht des ABGB/HGB.
- Ersatzklauseln: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Bedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen
Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame,
deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils
unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
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